Führerscheinklassen im Überblick

Da ist für Jedermann was dabei

Erlerne das sichere Fahren und erhalte die Freiheit, selbstständig unterwegs zu sein.
Wir bieten dir eine umfassende Ausbildung für alle Klassen. Steig ein und fahr los mit der Fahrschule Folter!

PKW
Führerscheinklassen

Dein Weg zum PKW-Führerschein – Die verschiedenen Klassen im Überblick

In unserer Fahrschule findest du genau den Führerschein, den du brauchst, um mit deinem Auto oder Anhänger flexibel unterwegs zu sein:

Klasse B:

Der Führerschein der Klasse B ermöglicht das Fahren von PKW und leichten LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. 

Außerdem dürfen Anhänger mitgeführt werden, sofern:

  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt.

Mindestalter: 18
Begleitetes Fahren: ab 17
Beinhaltet  AM, L

Klasse B197:

Erhalte maximale Flexibilität beim Fahren von Schalt- und Automatikfahrzeugen mit nur einer Führerscheinausbildung. 

Die Ausbildung erfolgt überwiegend auf einem Automatikfahrzeug, beinhaltet aber mindestens 10 Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug.  

Der Führerschein ermöglicht das Fahren von PKW und leichten LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. 

Mindestalter: 18
Begleitetes Fahren: ab 17
Beinhaltet AM, L

Klasse BE:

Die Führerscheinklasse BE erweitert die Klasse B und ermöglicht das Führen von Kombinationen aus PKW oder leichten LKW (mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bis zu 4,25 Tonnen) und Anhängern. 

Mindestalter: 18
Begleitendes Fahren: ab 17
Benötigter Vorbesitz: Fahrerlaubnis Klasse B

Motorrad
Führerscheinklassen

Zweirad-Führerscheine – Deine Freiheit auf zwei Rädern

Egal ob Mofa, Roller oder Motorrad – wir bereiten dich perfekt auf deine Prüfung vor.

Mit uns bekommst du die nötige Sicherheit und Fahrtechnik, um auf zwei Rädern durchzustarten. Steig auf und erlebe die Freiheit auf zwei Rädern mit der Fahrschule Folter!

    Mofa:

    Der erste Schritt in Richtung Unabhängigkeit. 

    Die Prüfbescheinigung erlaubt das Fahren von motorisierten Fahrrädern. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h und die Größe des Hubraums darf 50 cm³ nicht überschreiten. 

    Mindestalter: 15

    • Nur theoretische Prüfung: Keine praktische Prüfung notwendig

    Klasse AM:

    Berechtigung zum Führen von sogenannten Kleinkrafträdern, d. h. maximal 50 cm³ und bauartbedingter 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.  

    zweirädrige Krafträder: Roller 

    dreirädrige Krafträder: Minitrikes 

    vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: sog. Microcars (Leermasse max. 425 kg und nicht mehr als 2 Sitzplätze)

    Mindestalter: 15

    Klasse A1:

    „Der alte 125er“

    Berechtigung zum Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum von max. 125 cm³.

    Mindestalter: 16
    Beinhaltet: AM

    Klasse A2:

    Berechtigung zum Fahren von Motorrädern bis max. 48 PS (35KW).

    Mindestalter: 18

    Beinhaltet: AM, A1

    • Keine theoretische Prüfung beim Aufstieg von A1 auf A2 (mindestens 2 Jahre Vorbesitz von A1 erforderlich)! – praktische Prüfung muss sein.

    Klasse A:

    Berechtigung zum Fahren aller Krafträder und dreirädriger Fahrzeuge 

    Mindestalter: 24

    Mindestalter mit A2 Vorbesitz (mindestens 2 Jahre):
    20
    >> keine Theorieprüfung!

    Beinhaltet: AM, A1, A2

    Klasse B196:

    Berechtigung zum Fahren von Leichtkrafträdern bis maximal 125 cm³, nur in Deutschland anerkannt!

    • Mindestalter: 25

    Fahrerschulung: 

    • Mindestens 4 x 90 Minuten Theorieunterricht
    • Mindestens 5 x 90 Minuten Praktischer Unterricht

    Benötigter Vorbesitz: Fahrerlaubnis Klasse B mindestens 5 Jahre

    Erweiterung auf Klasse A2 oder A ist nicht möglich!

    • Keine theoretische und praktische Prüfung notwendig!

    Sonstige
    Führerscheinklassen

    LKW- und Traktor-Führerscheine – Für große Maschinen und schwere Lasten

    Fahr mit uns in die Zukunft mit deinem Traktor- oder LKW-Führerschein. Wir bieten eine professionelle Ausbildung. Mit uns bist du bestens vorbereitet für die Straße – egal ob für den Job oder privaten Transport.

      Klasse C:

      Berechtigung zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht. 

      Mindestalter: 21 (18 nur im Rahmen einer spezifischen Berufsausbildung) 

      Benötigter Vorbesitz: Fahrerlaubnis Klasse B

      Beinhaltet: C1

      Klasse CE:

      Berechtigung zum Fahren von Kraftfahrzeugen der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger.

      Mindestalter: 21 (18 nur im Rahmen einer spezifischen Berufsausbildung) 

      Benötigter Vorbesitz: Klasse C 

      Beinhaltet: BE, C1E, T

      Klasse T:

      Berechtigung zum Fahren von Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h (für Fahrer unter 18 Jahren gilt: baubedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h), auch mit Anhänger

      Mindestalter: 16

      Beinhaltet: AM, L